Allgemeine Geschäftsbedingungen B2B
Plattformvertrag zwischen BestellClick und Restaurant-Partnern
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich und Definitionen
(1) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB B2B“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen BestellClick — Betreiber Adil Sghair, Spretistrasse 13c, 85057 Ingolstadt (nachfolgend „BestellClick“ oder „Plattform“) und dem jeweiligen Unternehmen, das die Plattform zur Entgegennahme von Online-Bestellungen nutzt (nachfolgend „Restaurant-Partner“).
(2) Definitionen
Im Rahmen dieser AGB gelten folgende Begriffsbestimmungen:
- Plattform: Die von BestellClick betriebene technische Infrastruktur unter der Domain bestellclick.de einschließlich aller Subdomains, über die Restaurant-Partner eigene Online-Bestellseiten betreiben können.
- Restaurant-Partner: Das Unternehmen (natürliche oder juristische Person), das einen Plattformvertrag mit BestellClick abschließt und die Plattform zur Entgegennahme von Endkundenbestellungen nutzt.
- Standort: Eine einzelne Betriebsstätte des Restaurant-Partners, die auf der Plattform als eigenständige Bestellseite eingerichtet wird. Ein Restaurant-Partner kann mehrere Standorte betreiben.
- Endkunde: Eine natürliche Person, die über die Plattform eine Bestellung bei einem Restaurant-Partner aufgibt.
- Bestellung: Ein über die Plattform abgewickelter Kaufvertrag zwischen Endkunde und Restaurant-Partner über Speisen und/oder Getränke.
- Admin-Bereich: Der passwortgeschützte Verwaltungsbereich, über den der Restaurant-Partner seine Standorte, Speisekarten, Bestellungen und Einstellungen verwaltet.
- Terminal / POS-Gerät: Ein von BestellClick bereitgestelltes Hardware-Gerät zur Bestellannahme und -verwaltung im Restaurant.
(3) Ausschluss abweichender Bedingungen
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Restaurant-Partners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, BestellClick stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Leistungen von BestellClick
BestellClick stellt dem Restaurant-Partner eine technische SaaS-Plattform zur Verfügung, die folgende Kernfunktionen umfasst:
- a) Online-Bestellseite: Einrichtung und Hosting einer individuellen Bestellseite unter einer Subdomain von bestellclick.de (z. B. restaurantname.bestellclick.de) mit Speisekarte, Warenkorb und Checkout-Funktion.
- b) Speisekarten-Verwaltung: Digitaler Menü-Builder zur Erstellung und Pflege von Kategorien, Artikeln, Optionsgruppen, Preisen, Allergenen und Zusatzstoffen.
- c) Bestellmanagement: Echtzeit-Bestelleingang, Statusverwaltung (Annahme, Zubereitung, Fertig, Abgeschlossen, Storniert), Bestellhistorie und Stornierungsfunktion mit automatischer Erstattung.
- d) Zahlungsabwicklung: Integration mit Stripe Connect (Direct Charges) für Online-Zahlungen. Die Kundenzahlung fließt direkt auf das Stripe-Connected-Account des Restaurant-Partners. BestellClick ist nicht Zahlungsempfänger und erhebt keine Provision auf Bestellungen. Alternativ: Barzahlung bei Abholung/Lieferung.
- e) Lieferzonen-Management: Konfiguration von Lieferzonen nach Postleitzahlen mit individuellen Liefergebühren und Mindestbestellwerten.
- f) Gutschein-/Coupon-System: Erstellung von Rabattcodes (prozentual oder Festbetrag) mit konfigurierbarem Mindestbestellwert, Nutzungslimit und Gültigkeitszeitraum.
- g) E-Mail-Benachrichtigungen: Automatische Transaktions-E-Mails an Endkunden (Bestellbestätigung, Statusupdates, Stornierungsbenachrichtigung).
- h) Mehrstandort-Verwaltung: Verwaltung mehrerer Standorte unter einem Restaurant-Konto mit standortspezifischen Einstellungen.
- i) Mehrsprachigkeit: Bestellseite in Deutsch und Englisch.
(2) Rolle von BestellClick
BestellClick ist ausschließlich technischer Dienstleister und Vermittler. BestellClick ist:
- nicht Vertragspartner der Bestellungen zwischen Endkunde und Restaurant-Partner
- nicht Verkäufer, Händler oder Merchant of Record
- nicht Zahlungsempfänger der Endkundenbestellungen
- nicht verantwortlich für die Qualität, Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit der vom Restaurant-Partner angebotenen Speisen und Getränke
§ 3 Vertragsschluss und Registrierung
(1) Anfrage
Der Restaurant-Partner stellt über das Kontaktformular auf bestellclick.de oder per E-Mail eine Anfrage zur Nutzung der Plattform.
(2) Onboarding
Nach positiver Prüfung der Anfrage durch BestellClick erhält der Restaurant-Partner Zugang zum Onboarding-Prozess. Dieser umfasst:
- a) Erstellung eines Benutzerkontos
- b) Einrichtung des Restaurants und des ersten Standorts
- c) Konfiguration der Speisekarte
- d) Konfiguration der Lieferzonen (optional)
- e) Einrichtung der Zahlungsabwicklung (Stripe Connect Onboarding)
- f) Hochladen der erforderlichen Dokumente (Gewerbenachweis, Personalausweis)
- g) Prüfung und Freigabe durch BestellClick
(3) Vertragsschluss
Der Plattformvertrag kommt zustande, wenn der Restaurant-Partner im Onboarding-Wizard die AGB und den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) akzeptiert und BestellClick den Standort freischaltet (Status: „trial“ oder „active“).
(4) Dokumentenverifizierung
Die Freischaltung des Checkout (Online-Bestellungen) setzt die erfolgreiche Verifizierung der hochgeladenen Dokumente durch BestellClick voraus. Bis zur Verifizierung ist der Standort im Vorschaumodus sichtbar, Bestellungen sind jedoch nicht möglich.
§ 4 Pflichten der Plattform
(1) Verfügbarkeit
BestellClick bemüht sich um eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,5 % im Monatsmittel (gemessen an der Erreichbarkeit der Bestellseiten). Hiervon ausgenommen sind:
- a) Geplante Wartungsfenster, die mindestens 24 Stunden im Voraus angekündigt werden
- b) Störungen, die auf höhere Gewalt, Störungen des Internets oder Ausfälle von Drittanbietern zurückzuführen sind
- c) Störungen, die durch den Restaurant-Partner verursacht werden
(2) Support
BestellClick bietet Support per E-Mail (info@bestellclick.de). Eine Reaktionszeit wird nicht garantiert, BestellClick bemüht sich jedoch um eine Beantwortung innerhalb von 2 Werktagen.
(3) Datensicherung
BestellClick sorgt durch die eingesetzte Infrastruktur für regelmäßige Datensicherungen. Eine Garantie für die Wiederherstellung einzelner Datensätze wird nicht übernommen.
(4) Updates und Weiterentwicklung
BestellClick entwickelt die Plattform kontinuierlich weiter. Der Restaurant-Partner hat keinen Anspruch auf bestimmte Funktionen oder Weiterentwicklungen, sofern diese nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart sind.
§ 5 Pflichten des Restaurant-Partners
(1) Richtigkeit der Angaben
Der Restaurant-Partner ist verpflichtet, alle im Rahmen des Onboardings und der laufenden Nutzung gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Dies umfasst insbesondere:
- a) Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail, Telefon)
- b) Gewerbliche Angaben (Gewerbenachweis, ggf. USt-IdNr.)
- c) Speisekarte (Bezeichnungen, Preise, Allergene, Zusatzstoffe)
- d) Öffnungszeiten und Lieferzonen
(2) Lebensmittelrechtliche Compliance
Der Restaurant-Partner ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller lebensmittelrechtlichen Vorschriften, insbesondere:
- a) LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung): Korrekte Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen in der Speisekarte
- b) Lebensmittelhygieneverordnung: Einhaltung der Hygienevorschriften bei Zubereitung und Lieferung
- c) Preisangabenverordnung (PAngV): Korrekte Preisauszeichnung inkl. MwSt.
(3) Alkohol und altersbeschränkte Waren
Der Verkauf von Alkohol und anderen altersbeschränkten Waren über die Plattform ist nur zulässig, wenn der Restaurant-Partner:
- a) über die erforderliche Erlaubnis (z. B. Gaststättenerlaubnis) verfügt und einen entsprechenden Nachweis hochgeladen hat
- b) die Altersverifikation bei der Übergabe der Bestellung an den Endkunden eigenverantwortlich durchführt
- c) die einschlägigen Jugendschutzvorschriften (JuSchG) einhält
BestellClick übernimmt keine Verantwortung für die Einhaltung der Altersverifikationspflichten.
(4) Impressumspflicht
Der Restaurant-Partner ist als eigenständiger Diensteanbieter gemäß § 5 DDG verpflichtet, ein vollständiges Impressum bereitzustellen. BestellClick stellt hierfür im Footer der Bestellseite einen Impressums-Bereich zur Verfügung, der vom Restaurant-Partner mit den erforderlichen Angaben (Name, Anschrift, Kontaktdaten, ggf. USt-IdNr., Handelsregisternummer) zu befüllen ist.
(5) Datenschutz
Der Restaurant-Partner ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in Bezug auf die von ihm über die Plattform verarbeiteten Endkundendaten mitverantwortlich. Die Auftragsverarbeitung durch BestellClick wird durch den als Anlage beigefügten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geregelt.
(6) Zugangsdaten
Der Restaurant-Partner ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (E-Mail/Passwort) vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf unbefugten Zugriff ist BestellClick unverzüglich zu informieren.
§ 6 POS-Geräte (Terminal)
(1) Bereitstellung
BestellClick bietet dem Restaurant-Partner die Möglichkeit, ein POS-/Terminal-Gerät gegen eine einmalige Gebühr zu erwerben. Das Gerät wird vorkonfiguriert und betriebsbereit geliefert.
(2) Eigentum
Das POS-Gerät geht mit vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Restaurant-Partners über.
(3) Herstellergarantie
Für das POS-Gerät gilt die Herstellergarantie von 12 Monaten ab Lieferdatum. Die Garantie umfasst Material- und Verarbeitungsfehler. Ausgenommen sind Schäden durch unsachgemäße Handhabung, Sturz, Feuchtigkeit oder unbefugte Eingriffe.
(4) Gewährleistung
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Restaurant-Partners (§§ 434 ff. BGB) bleiben unberührt.
(5) Software
Die auf dem POS-Gerät installierte BestellClick-Terminal-Software wird als Teil des Plattformdienstes bereitgestellt. BestellClick behält alle Rechte an der Software. Der Restaurant-Partner erhält ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Plattformvertrags.
(6) Pairing und Sicherheit
Das POS-Gerät wird über einen einmaligen Pairing-Code mit dem Standort des Restaurant-Partners verknüpft. Der Restaurant-Partner ist verpflichtet, das Gerät vor unbefugtem Zugriff zu schützen und Verlust oder Diebstahl unverzüglich zu melden.
§ 7 Vergütung und Provisionen
(1) Gebührenmodell
Die Nutzung der Plattform ist kostenpflichtig. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf bestellclick.de ausgewiesenen bzw. im Rahmen des Onboardings mitgeteilten Preise (jeweils gültige Preisliste). Diese umfasst insbesondere:
- a) ein Monatsabonnement je Standort und Monat
- b) ein Jahresabonnement je Standort und Jahr
- c) eine einmalige Einrichtungsgebühr je Standort
- d) das optionale POS-/Terminal-Gerät (einmalig)
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der jeweils konkrete Preis wird dem Restaurant-Partner vor Abschluss des kostenpflichtigen Abonnements angezeigt. Preisänderungen richten sich nach § 8.
(2) Keine Bestellprovision
BestellClick erhebt keine Provision auf die über die Plattform abgewickelten Endkundenbestellungen. Die Kundenzahlung fließt zu 100 % direkt an den Restaurant-Partner (abzüglich der Stripe-Transaktionsgebühren, die direkt von Stripe erhoben werden).
(3) Kostenlose Testphase (Trial)
Neue Restaurant-Partner erhalten eine kostenlose Testphase von 30 Tagen ab Freischaltung des Standorts. Während der Testphase stehen alle Plattformfunktionen uneingeschränkt zur Verfügung. Nach Ablauf der Testphase wird der Standort suspendiert, sofern kein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen wurde.
(4) Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Restaurant-Partner hinterlegt im Rahmen des Onboardings eine Zahlungsmethode (Kreditkarte, SEPA-Lastschrift o. ä.) bei Stripe. Die Abbuchung erfolgt:
- Bei Monatsabonnement: monatlich im Voraus
- Bei Jahresabonnement: jährlich im Voraus
- Bei Einmalgebühren: sofort bei Bestellung
(5) Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286 ff. BGB). BestellClick ist berechtigt, den Zugang zur Plattform nach erfolgloser Mahnung zu suspendieren (Status: „suspended“). Die Suspendierung wird dem Restaurant-Partner unter Angabe der Gründe mitgeteilt. Die Suspendierung wird aufgehoben, sobald alle ausstehenden Zahlungen beglichen sind.
(6) Rechnungsstellung
Rechnungen werden von Stripe im Namen von BestellClick erstellt und per E-Mail an den Restaurant-Partner versendet. Der Restaurant-Partner kann Rechnungen jederzeit über das Stripe-Kundenportal einsehen und herunterladen.
(7) Stornierungen und Erstattungen von Endkundenbestellungen
Stornierungen und Erstattungen für online bezahlte Endkundenbestellungen werden vom Restaurant-Partner über den Admin-Bereich initiiert. BestellClick wickelt die Erstattung technisch über Stripe ab (Refund auf dem Connected Account des Restaurant-Partners). Die Erstattung erfolgt auf das ursprüngliche Zahlungsmittel des Endkunden. BestellClick stellt sicher, dass keine doppelten Erstattungen verarbeitet werden (Doppel-Erstattungsschutz). Für Barzahlungsbestellungen liegt die Abwicklung der Stornierung vollständig beim Restaurant-Partner.
§ 8 Preisanpassungen und Änderungen am Leistungsumfang
(1) Preisanpassungen
BestellClick ist berechtigt, die Abonnementpreise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode anzupassen. Die Ankündigung erfolgt per E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse des Restaurant-Partners.
(2) Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Im Falle einer Preiserhöhung hat der Restaurant-Partner ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung. Die Sonderkündigung muss innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Ankündigung erklärt werden.
(3) Einführung kostenpflichtiger Features
BestellClick behält sich das Recht vor, derzeit kostenlose Funktionen der Plattform zukünftig kostenpflichtig anzubieten oder neue kostenpflichtige Premium-Features einzuführen. Hierfür gilt:
- a) Ankündigungsfrist: mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten
- b) Bestehende, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses kostenlose Kernfunktionen (gemäß § 2 Abs. 1) bleiben im Rahmen des bestehenden Abonnements kostenfrei
- c) Neue kostenpflichtige Features sind optional und erfordern eine gesonderte Zustimmung des Restaurant-Partners
- d) Bei Umwandlung bisher kostenloser Zusatzfunktionen in kostenpflichtige Features steht dem Restaurant-Partner ein Sonderkündigungsrecht gemäß Abs. 2 zu
§ 9 Geistiges Eigentum und Markennutzung
(1) Rechte von BestellClick
Alle Rechte an der Plattform, einschließlich Software, Design, Logos, Texte und technische Infrastruktur, verbleiben bei BestellClick. Der Restaurant-Partner erhält ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares, widerrufliches Nutzungsrecht für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
(2) Rechte des Restaurant-Partners
Der Restaurant-Partner räumt BestellClick ein nicht-exklusives, unentgeltliches Recht ein, den Restaurantnamen, das Logo und Produktbilder im Rahmen der Plattform darzustellen und für Marketingzwecke (z. B. Referenzliste, Fallstudien) zu verwenden. Dieses Recht kann vom Restaurant-Partner jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen widerrufen werden.
(3) Inhalte des Restaurant-Partners
Die vom Restaurant-Partner eingestellten Inhalte (Speisekarten, Bilder, Beschreibungen) verbleiben im Eigentum des Restaurant-Partners. BestellClick erwirbt daran keine über das zur Vertragserfüllung erforderliche Maß hinausgehenden Rechte.
§ 10 Ranking und Listing
(1) Anwendbarkeit der P2B-Verordnung (EU 2019/1150)
Im aktuellen Betriebsmodell stellt BestellClick jedem Restaurant-Partner eine eigene, individuelle Bestellseite unter einer eigenen Subdomain bereit. Es findet kein Ranking, keine vergleichende Darstellung und keine Aggregation mehrerer Restaurants auf einer gemeinsamen Suchseite statt. Endkunden gelangen ausschließlich über die individuelle Subdomain des Restaurant-Partners zur Bestellseite. BestellClick fällt in dieser Konfiguration voraussichtlich nicht unter die Definition eines „Online-Vermittlungsdienstes“ im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B-Verordnung), da die Plattform den Verbrauchern keine Möglichkeit bietet, zwischen verschiedenen Anbietern zu suchen oder zu vergleichen. Gleichwohl orientiert sich BestellClick freiwillig an den Transparenz- und Fairnessgrundsätzen der P2B-Verordnung.
(2) Sichtbarkeit
Die Bestellseite des Restaurant-Partners ist über die zugewiesene Subdomain öffentlich erreichbar, sofern der Standort den Status „active“ oder „trial“ hat und die Dokumentenverifizierung abgeschlossen ist.
(3) Zukünftige Marktplatz-Funktion
Sollte BestellClick in Zukunft eine Marktplatz-, Such- oder Vergleichsfunktion einführen (z. B. eine Marketplace-App, über die Endkunden mehrere Restaurants durchsuchen und vergleichen können), fällt BestellClick ab diesem Zeitpunkt in den Anwendungsbereich der P2B-Verordnung. In diesem Fall werden:
- die Hauptparameter für das Ranking gemäß Art. 5 P2B-VO transparent offengelegt
- die Anforderungen an Begründung und Fristen bei Beschränkung, Aussetzung oder Beendigung (Art. 4 P2B-VO) vollständig umgesetzt
- diese AGB entsprechend ergänzt und der Restaurant-Partner mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten informiert
§ 11 Datenschutz
(1) Auftragsverarbeitung
BestellClick verarbeitet personenbezogene Daten der Endkunden im Auftrag des Restaurant-Partners. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung sind im Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geregelt, der als Anlage Bestandteil dieses Vertrags ist.
(2) Verantwortlichkeit
Für die Verarbeitung der Endkundendaten im Rahmen der Bestellabwicklung ist der Restaurant-Partner als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO anzusehen. BestellClick handelt insoweit als Auftragsverarbeiter.
(3) Datenschutzerklärung für Endkunden
BestellClick stellt auf der Bestellseite jedes Standorts eine Datenschutzerklärung bereit, die den Restaurant-Partner als Verantwortlichen benennt und die Verarbeitung im Rahmen der Bestellabwicklung beschreibt.
§ 12 Haftung und Freistellung
(1) Haftung von BestellClick
- a) BestellClick haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
- b) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet BestellClick nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die vom Restaurant-Partner in den letzten 12 Monaten gezahlten Nettogebühren (Abonnement + Einmalgebühren).
- c) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- d) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(2) Haftung für Drittanbieter
BestellClick haftet nicht für Ausfälle oder Fehlfunktionen von Drittanbieterdiensten, soweit BestellClick diese Dienste sorgfältig ausgewählt und überwacht hat.
(3) Freistellung durch den Restaurant-Partner
Der Restaurant-Partner stellt BestellClick von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Pflichten des Restaurant-Partners aus diesem Vertrag beruhen, insbesondere:
- a) Ansprüche wegen fehlerhafter oder irreführender Speisekartenangaben
- b) Ansprüche wegen Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften
- c) Ansprüche wegen fehlender oder unvollständiger Impressumsangaben
- d) Ansprüche wegen Verstößen gegen Jugendschutzvorschriften
- e) Ansprüche wegen Verletzung von Rechten Dritter (Marken, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte)
§ 13 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Vertragsbeginn
Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung des ersten Standorts (Status: „trial“ oder „active“).
(2) Kostenlose Testphase
Die kostenlose Testphase beträgt 30 Tage. Nach Ablauf wird der Standort automatisch suspendiert, sofern kein Abonnement abgeschlossen wurde. Während der Suspendierung sind keine Bestellungen möglich.
(3) Ordentliche Kündigung
- a) Monatsabonnement: Kündigung jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode (Monatsende). Die Kündigung wird über das Stripe-Kundenportal oder per E-Mail an info@bestellclick.de erklärt.
- b) Jahresabonnement: Kündigung zum Ende der laufenden Jahresperiode. Die Kündigung muss spätestens vor Beginn der nächsten Abrechnungsperiode erklärt werden.
- c) Kündigung durch BestellClick: BestellClick kann den Vertrag ordentlich mit einer Frist von mindestens 30 Tagen zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen. Die Kündigung wird dem Restaurant-Partner unter Angabe der Gründe per E-Mail mitgeteilt.
(4) Außerordentliche Kündigung
Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- a) die andere Partei trotz Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen eine wesentliche Vertragspflicht nicht erfüllt
- b) über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird
- c) der Restaurant-Partner wiederholt gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften verstößt
- d) der Restaurant-Partner die Plattform für rechtswidrige Zwecke nutzt
Die außerordentliche Kündigung wird dem Restaurant-Partner unter Angabe der konkreten Gründe und Tatsachen, die zur Kündigung geführt haben, mitgeteilt.
(5) Folgen der Kündigung
- a) Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Standort deaktiviert (Status: „deactivated“). Die Bestellseite ist nicht mehr erreichbar.
- b) Der Restaurant-Partner kann seine Daten (Bestellhistorie, Kundendaten) innerhalb von 30 Tagen nach Kündigung über den Admin-Bereich exportieren.
- c) Nach Ablauf der 30-Tage-Frist werden die Daten gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgaben und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht bzw. anonymisiert.
- d) Bereits gezahlte Abonnementgebühren werden nicht erstattet (Ausnahme: Sonderkündigungsrecht gemäß § 8 Abs. 2).
(6) Erstattung bei Sonderkündigung
Im Falle einer Sonderkündigung gemäß § 8 Abs. 2 erstattet BestellClick den anteiligen, nicht genutzten Abonnementbetrag zeitanteilig.
(7) Eigentumswechsel und Geschäftsveräußerung
Bei Veräußerung, Übertragung oder wesentlicher Änderung der Eigentumsverhältnisse des Restaurant-Betriebs ist BestellClick mindestens 14 Tage vor dem geplanten Übergang schriftlich zu informieren. Der Plattformvertrag ist nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BestellClick auf den neuen Eigentümer übertragbar. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung und leistet BestellClick Zahlungen oder Dienste an den bisherigen Vertragspartner, die dem neuen Eigentümer hätten zugutekommen müssen, ist BestellClick nicht verpflichtet, diese Leistungen erneut zu erbringen.
§ 14 Beschwerden
Beschwerden und Anliegen können jederzeit per E-Mail an info@bestellclick.de gerichtet werden. BestellClick bemüht sich um eine zeitnahe Bearbeitung.
Sofern BestellClick künftig als Online-Vermittlungsdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B-Verordnung) tätig wird (z. B. durch Einführung einer Marktplatz- oder Vergleichsfunktion, vgl. § 10 Abs. 3), setzt BestellClick die dann geltenden Anforderungen an ein internes Beschwerdemanagement um und ergänzt diese AGB entsprechend.
§ 15 Vertraulichkeit
(1) Geheimhaltungspflicht
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
(2) Ausnahmen
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:
- a) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei dafür verantwortlich ist
- b) der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung bekannt waren
- c) von einem Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht erlangt wurden
- d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen
(3) Fortgeltung
Die Geheimhaltungspflicht gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von 2 Jahren.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Textform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Textformklausel. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien gehen diesen AGB vor (§ 305b BGB).
(2) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(3) Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(4) Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Ingolstadt ausschließlich zuständig.
(5) Änderungen der AGB
BestellClick ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen zu ändern. Die Änderung wird dem Restaurant-Partner per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Restaurant-Partner der Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. BestellClick wird den Restaurant-Partner in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der Frist und die Rechtsfolgen des Schweigens hinweisen.
(6) Abtretung und Vertragsübergang
BestellClick ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger zu übertragen, insbesondere im Falle einer Umfirmierung, Umstrukturierung oder Veräußerung des Geschäftsbetriebs. Der Restaurant-Partner wird hierüber unverzüglich informiert. Der Restaurant-Partner ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BestellClick zu übertragen.
(7) Vertragssprache
Die für den Vertragsschluss und die Vertragsabwicklung zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
(8) Speicherung des Vertragstextes
Diese AGB sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung dauerhaft unter bestellclick.de/agb abrufbar und können vom Restaurant-Partner gespeichert und ausgedruckt werden. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss unter der vorgenannten Adresse abrufbare Fassung. Eine gesonderte Speicherung des individuellen Vertragstextes durch BestellClick erfolgt darüber hinaus nur, soweit dies im Rahmen des Onboardings ausdrücklich vorgesehen ist.